Auf einen grünen Zweig kommen…

Rezept

… das will wohl jeder gerne von uns. In der heutigen Zeit ist ja eh schon alles teuer genug. Ob gesund oder krank, die Kosten fressen einen an oder sogar auf.

Deshalb will ich heute nur einen kleinen, “grünen” Tipp für Kassenpatienten abgeben:

Dieses grüne Rezept stellen Ärzte aus, wenn z. B. Schüssler Salze, oder andere Alternative Heilmittel selbst in der Apotheke gekauft, also privat bezahlt, werden müssen.

Einige Krankenkassen erstatten:

Alternative Arzneimittel bis zu 100 €uro im Jahr.

Die Techniker und Barmer sind dabei, das weiß ich ganz genau. 🙂

 

Auch Kosten für Methoden wie Akupunktur, Autogenes Training oder Osteopathiebehandlungen übernehmen manche Kassen.

Informieren lohnt sich in jedem Fall,  ruft Eure Krankenkasse an, denn wer hat schon Geld zu verschenken??? Ich denke KEINER von uns. 🙂

In diesem Sinne wünsche ich ein schönes Wochenende,

Deine Christine!

 

Nachtrag zum Tipp – ganz wichtig – bitte unbedingt lesen!!!

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Da geht noch was...! Immer weiter und wenn es geht nach VORNE! Information, Motivation und eine Menge Spaß.

No Comments

  • hopeful05 19. März 2016 at 18:34 Reply

    in diesen infobroschüren, die die BKK verschickt, habe ich erstmals im november 2014 davon gelesen. gute sache 🙂

    viele grüße

  • Zuzahlungsbefreiung Arzei und Heilmittel | Fettnapftante – Eine Schwäbin in Mainz 4. Oktober 2015 at 14:19 Reply

    […] die der Arzt auf einem „grünen Rezept“ verordnet hat. Näheres Infos dazu hat DeineChristine zusammen gefasst. Grüne Rezepte kann man bis zu einem gewissen Freibetrag, wenn der Apotheker […]

  • frauenpowertrotzms 11. September 2015 at 14:15 Reply

    Am besten alles aufheben und Finanzamt kann dann streichen. Denkt an die Befreiung für chronisch Kranke-ist gold wert!! (y) 😀

  • liebe was ist 7. September 2015 at 20:13 Reply

    ich habe auch erst dieses Jahr davon erfahren, dass meine Krankenkasse solche Kosten übernimmt, als mir ein liebe Apothekerin bei der Einlösung eines solchen grünen Rezeptes davon erzählte 🙂
    schade, dass immer noch so wenige Kassenpatienten davon wissen. daher super, dass du dieses Wissen hier teilst!

    <3 Tina
    https://liebewasist.wordpress.com/

    • Deine Christine! 7. September 2015 at 20:38 Reply

      Ich habe es auch eher zufällig erfahren und ich gebe solche Erfahrungen und Tipps gerne weiter, da ja kaum jemand sein Geld zu verschenken hat…. 🙂
      Liebe Grüße und eine schöne Woche wünsche ich Dir.

  • gedankenverbrecher1220 6. September 2015 at 20:41 Reply

    Bei Akupunktur übernehmen die meisten Krankenkassen leider nur zwei Symptome Knie und Rücken und zeigen sich bei MS bedauerlicher Weise als unflexibel. Also zumindest die BKK Gesundheit

  • Fettnapftante 5. September 2015 at 16:35 Reply

    Manche frei käuflichen Medikamente kann man sich auch wenn es aus Sicht vom Arzt okay geht, auf ein “grünes Rezept” verschreiben lassen, und dann steuerlich absetzen. https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/steuern/aussergewoehnliche-belastungen/absetzbarkeit-kosten-medikamente.php

    • Deine Christine! 5. September 2015 at 17:27 Reply

      Ja das stimmt, wobei dieses “okay vom Arzt” muss man erst einmal bekommen. Und dann ist da ja noch das Finanzamt…
      Man kann nur hoffen den richtigen Sachbearbeiter am Start zu haben, der das als außergewöhnliche Aufwendung durchwinkt.
      Aber ein Versuch ist es auf jeden Fall wert 😉

      • Fettnapftante 5. September 2015 at 17:28 Reply

        Stimmt nicht, Martin hat neulich anstandslos mit einem grünen Rezept eine Steuer Bescheinigung bekommen. Der Apotheker war sehr bedacht drauf, das er sie auch mitnimmt 😉

        • Deine Christine! 5. September 2015 at 17:33 Reply

          Das mag sein, dann hoffe ich für Martin, dass das Finanzamt das auch anerkennt. Ist nämlich auch schon vorgekommen, das es gestrichen wurden. Ich denke da tickt jedes Finanzamt anders….

          • Fettnapftante 5. September 2015 at 17:34

            Braucht er momentan nicht 😉

          • Deine Christine! 5. September 2015 at 17:35

            umso besser, Ende 🙂

          • Fettnapftante 5. September 2015 at 17:38

            Les mal was unten am Rezept im weisen Kasten steht, ich hab grad eins vor mir liegen. Zitat: Sie können diese Arzneimittenausgabe bei ihrer Steuererklärung im Rahmen ihrer persönlichen Belastungsgrenze als außergewöhnliche Belastung geltend machen.. ZITAT ENDE!

          • Deine Christine! 23. September 2015 at 16:39

            Keine Ahnung warum, aber dieser Kommentar war in meinem Spamfach … und noch 2 andere..
            Habe ich gelesen, und klar kann man das einreichen. Stimmt. Wir hatten ja schon geschrieben worauf man zu achten hat und worauf nicht.
            Fazit: Rezept einreichen, abwarten und hoffen das man was zurück bekommt würde ich sagen. 🙂

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