Hilfsmittel Erstattung -> Übernahme der Stromkosten

Hilfsmittel_Erstattung

Hilfsmittel Erstattung oder besser gesagt die Übernahme der Strom- und Energiekosten ist meine heutige:

Überraschung zu Ostern für EUCH.

Da wird uns mit der MS ein dickes, schweres Ei ins Nest gelegt, das für unser Leben schwere Folgen hat:

Symptome von A wie abgehängt, über G wie Gehstörungen, bis hin zum Besuch ungebetener Gäste im Sommer bestimmen unser Leben. Vieles ist neu, wir kämpfen uns durch den Alltag und plagen uns mit vielen Ämtern, Kostenträger und Anträgen herum. Das ist alles nicht schön und für viele von uns eine große Belastung. Warum? Weil sie kognitiv nicht in der Lage sind, diesen Schreibkram zu erledigen.

Wir benötigen Hilfe und da kommen Familie, Freunde und Verwandte ins Spiel. Sie unterstützen uns – im besten Fall – auf allen Ebenen. Seelisch, organisatorisch, pflegerisch, liebevoll und menschlich.

Aber alles ist nicht machbar und kann kein Mensch für uns abfedern.

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Mit einer Behinderung ist bei Multiple Sklerose zu rechnen und das Leben verändert sich in allen Bereichen. Die Arbeit fällt weg, das soziale Umfeld ändert sich und die MS treibt viele Patienten in den finanziellen Abgrund. Die zusätzlichen Kosten wachsen einem über den Kopf.

Die Kosten für die Hilfsmittel übernehmen zum großen Teil die Krankenkassen. Doch was für Folgekosten auf uns zukommen, das ahnt keiner.

Rezeptgebühren, Zuzahlungen, nicht übernommene Therapien, Kosten für alternative Heilmittel und und und.

Hilfsmittel Erstattung Kosten

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Aber was ist mit den Stromkosten???

Daran denkt im ersten Moment kein Mensch.

Das hat uns bislang noch niemand verraten. Selbst der Sachbearbeiter der Krankenkasse hat das häufig nicht auf dem Schirm. Schade eigentlich, denn das sollte bei Verordnung eines Hilfsmittels standardmäßig mitgeteilt werden. Nur macht das KEINER! ?

Aber: Deine Christine hat heute kein Foto für euch, sondern eine gute Nachricht!

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Hilfsmittel Erstattung -> Wer zahlt die Zeche?

Wer zahlt die Stromkosten für die ganzen Hilfsmittel?

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Die Antwort:

Die Krankenkassen zahlen die Energiekosten!

Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, Stromkosten für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen.

Um einige Hilfsmittel zu nennen die ins Gewicht fallen: Strom für das Motomed, den E-Rollstuhl, das Beatmungsgerät, für die Ladestationen der Akkus, Wechseldruckmatratzen, Inhalatoren und Konsorten.

 

Es heißt: Der Anspruch auf ein Hilfsmittel umfasst nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts weitergehend alles, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen (BSG, Az, 3 RK 12/96)

Das Gericht hat den Paragraph § 33 Absatz 1 S1 aus dem Sozialgesetzbuch 5 zugrunde gelegt. Dieser regelt die Versorgung mit Hilfsmitteln. Danach ist die Kasse dazu verpflichtet, uns diesbezüglich zu unterstützen.

Wie lange kann ich die Energiekosten nachträglich beantragen?

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Bis zu vier Jahre, nach Anschaffung des Hilfsmittels, kann man die Kosten rückwirkend geltend machen (Verjährungsfrist).

Sind mehrere Geräte im Einsatz, addiert sich der Anspruch schnell auf drei- oder vierstellige Beträge.

Folgende Voraussetzungen werden für die Übernahme der Kosten benötigt:

Der Arzt muss das Hilfsmittel verordnet haben, damit die Kasse die Energiekosten übernimmt. Auf eigene Rechnung gekaufte Hilfsmittel werden nicht berücksichtigt.

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Wie der Antrag gestellt wird, erfahrt ihr direkt bei eurer Krankenkasse. Einige Kassen haben ein eigenes Formular, andere bezahlen eine Pauschale. Wiederum anderen reicht ein formloser Antrag (meiner Krankenkasse auch = Techniker). Es gibt sogar Kassen, die nach Verbrauch abrechnen oder online das Verfahren durchführen. Ein Anruf genügt!

Hier könnt ihr mein Formular per PDF runterladen. Jede Krankenkasse/ Krankenversicherung handhabt das leider ein wenig anders, wie so oft.

Die Kostenübernahme muss jedes Jahr erneut beantragt werden!

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Wer privat versichert ist, muss erst einmal prüfen, wie sein Vertrag gestaltet ist. Unter Umständen werden die Kosten nicht erstattet.

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Meine Sachbearbeiterin war zwar der Meinung, das wäre Peanuts, eine Beantragung lohnt sich nicht. Aber: Das entscheide ICH.

Und ihr solltet das ebenfalls tun. Gibt es einen Ablehnungsbescheid, geht in den Widerspruch und verweist auf das Urteil.

Denn: Wer hat schon Geld zu verschenken? Ich denke KEINER von uns! Es läppert sich….

 

In diesem Sinne:

Hilfsmittel Erstattung -> macht was draus!

Deine Christine!

❤️

 

 

P.S. Hier ist der Link zum GKV Hilfsmittelverzeichnis zur Detailansicht.

Dieses wird stetig aktualisiert.

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Da geht noch was...! Immer weiter und wenn es geht nach VORNE! Information, Motivation und eine Menge Spaß.

16 Comments

  • Christine 11. April 2021 at 16:30 Reply

    Als die Krankenkasse nach der E-Fix Verordnung für meinen Rollstuhl sogar behauptete,dass sie das Rezept nie erhalten hätten und das Dekubituskissen-Rezept falsch ausgefüllt sei,rief ich den VDK auf den Plan.Nach deren Sachstandsanfrage waren die Rezepte aufgefunden und tags drauf genehmigt!
    Dein Blog macht mir Mut und ich beantrage nun die Stromkosten.

    • Christine 11. April 2021 at 16:39 Reply

      Hallo, schön, wenn ich Mut machen kann. Man erlebt so EINIGES mit den Kassen, Anträgen usw. .. Dranbleiben ist hier die Devise, so wie DU es gemacht hast.
      Viel Erfolg mit den Stromkosten, herzlichst,
      Deine Christine!

  • Anonymous 3. August 2019 at 19:27 Reply

    Danke für den Beitrag, so komme ich wieder an ein wenig Geld. Leider durch die MS sehr begrenzt geworden….. Gruss Holger

    • Christine 3. August 2019 at 20:36 Reply

      Hallo Holger,
      das ergeht leider vielen Patienten so. Auf einmal vor dem Nichts. Mit diesem Tipp bekommt man ein paar Unkosten zurück.
      Schön, wenn der Blog hilft. Alles Gue für Dich, herliche Grüße Deine Christine!

  • Anonymous 26. April 2019 at 9:43 Reply

    Liebe Christine,
    Danke für deine tollen Tipps. Ich sehe den Tipp jetzt für mich nicht persönlich. Aber es geht um eine andere Person in meinem Bekantenkreis, die keine MS hat, aber dennoch so dies und das und auch Einschränkungen. Ich werde Ihr deinen Artikel als Tipp geben.
    Danke schön.

    Liebe Grüße
    elke von elke.works

    • Christine 26. April 2019 at 9:55 Reply

      Liebe Elke,
      schön, wenn die Tipps hilfreich sind. Egal ob MS oder anders krank…. Krankheit kostet und wenn man irgendwie sparen kann, dann sollten wir das tun.
      Ich hoffe der Tipp ist für die Bekannte hilfreich.
      Liebe Grüße zurück, Deine Christine!

  • Heike 8. April 2019 at 21:41 Reply

    Liebe Christine,

    informativ wie gewohnt! Die DAK hat eine Vorlage auf der Webseite,
    einen schönen Abend und später eine gute Nacht
    Deine Heike ?⭐️??????

    • Christine 8. April 2019 at 22:24 Reply

      Danke liebe Heike für den Hinweis!
      Gute Nacht für heute, Deine Christine! ?

  • Anonymous 7. April 2019 at 19:49 Reply

    Liebe Christine,
    das ist wieder mal so ein typisch engagierter „Deine-Christine-Beitrag“!
    Du bist darin unermüdlich! Das gefällt mir immer wieder! Viele Betroffene werden es Dir danken. Ich selbst bin ja nicht davon betroffen. Aber ich werde Deine Information an eine Ergotherapeutin weitergeben, die mit MS-Betroffenen zu tun hat.
    Ich wünsche Dir morgen einen guten Start in die neue Woche!
    Lieben Gruß, Michael

    • Christine 7. April 2019 at 21:40 Reply

      Lieber Michael,
      Dankeschön. Der Blog ist eine sehr gute Plattform um Hilfe zu leisten, andere zu unterstützen und meine Erfahrungen weiterzugeben.
      Schön, wenn die Infos direkt über Dich an die richtigen Stellen weitergegeben werden. Dankeschön!
      Einen guten Wochenstart wünscht, Deine Christine!

  • Jojo 7. April 2019 at 18:28 Reply

    Hallo, Christine, hallo Leute!

    Ja, das ist wirklich ein echt gutes Thema, welches du hier ansprichst ?!
    Ich wusste das mit der Stromerstattung auch nicht, weil ich mich, glücklicherweise, darum noch nicht kümmern musste! Man lernt aber nie aus!
    4000 € im Jahr (bei “Jack”) ist natürlich schon ´ne Hausnummer ?! Die würde ich auch nicht verschenken!

    Danke, für deinen Hinweis auf das HM-Verzeichnis!
    Ich kenne das HM-Verzeichnis, und es ist eigentlich von jedem im Internet einsehbar.
    Aber, wieder einmal, sagt einem auch das keiner ? (ausser Christine ?), oder man kommt selbst darauf, einmal zu Suchen!
    Da kann man immer reinschauen, ob etwas übernommen wird, auch wenn das HM keinen Strom braucht! Das gilt besonders bei Privat-Versicherten!

    VLG Jojo

    • Christine 7. April 2019 at 21:47 Reply

      Lieber Jojo!
      Jack ist der Oberfuchs und kennt sich mega gut aus.
      Ich denke auch, das HM-Verzeichnis ist noch einmal ein kleiner Hinweis am Rande, denn oft fehlt die Zeit, die Lust zu recherchieren
      und hier wird es einfach in den Blog zusätzlich mit eingearbeitet. 😉

      Im Laufe der Zeit bekommt man mit, wie das MS Spiel läuft und findet heraus was wichtig und informativ ist.

      Einen schönen Abend wünscht, Deine Christine!

  • B 7. April 2019 at 15:09 Reply

    Super Recherche, liebe Christine. Ich bin mir sicher, dass kaum einer das weiß.

    Herzlichen Grüße
    Barbara

    • Christine 7. April 2019 at 19:47 Reply

      Liebe Barbara,
      ja, ich denke auch, das wissen einige Leutchen nicht und deshalb auch dierser Blog. Schön, wenn er gefällt.
      Liebe Grüße, Deine Christine!

  • Erwin Jack Nisch 7. April 2019 at 9:48 Reply

    Liebe Christine,
    herzlichen Dank – da hast du ein sehr wichtiges Thema in die Hand genommen.

    Viele Mitpatienten wissen gar nicht, dass sie Ersatzansprüche für die Stromkosten ihrer Hilfsmittel bei den Kostenträger haben. Ein Großteil erspart sich die Antragstellung und verschenkt diese Ersatzkosten mir nichts dir nichts – schade.
    Für mich leider unverständlich. Die Antragstellung ist easy und ein minimaler Aufwand. Mit dem aller ersten elektrischen Hilfsmittel vor 10 Jahren war die Antragstellung für mich eine Pflichtübung. In der Zwischenzeit muss ich mehrere HM in Anspruch nehmen, wie E-Scooter, E-Rolli, MotoMed, BIPAP-Atemgerät,
    E-Pflegebett wegen der „Anti-Trendelenburg“-Lagerung und Dusch-WC.
    Und wenn wir schon dabei sind: Dann lasse ich mir jeden Kilometer für alle Arztbesuche, Therapieanwendungen und Krankenhaus- und Rehaaufenthalte regelmäßig erstatten. Unterm Strich gesehen kommt da einen jährlicher Erstattungsbetrag von über 4.000 € zustande. Auf 10 Jahre gesehen ein kleines Vermögen.
    Ich weiß also, dass es dich lohnt.
    „Tun muss es jede(r) selbst“.

    Wer Fragen hat, darf sich gern über deinen Blog bei mir melden.

    Schöne Grüße

    Erwin „Jack“

    • Christine 7. April 2019 at 21:37 Reply

      Lieber Erwin,
      Du bist ja auch der Oberfuchs 😉 und kennst dich richtig gut aus. Super, wenn so viel beim Erstattungsbetrag rauskommt. Ich bin begeistert.
      Danke für das Angebot, bei Fragen rund um Erstattung behilflich zu sein. Ich leite diese direkt an DICH weiter. 🙂

      Selbst wenn es nur 100 € sind, es lohnt sich und ich denke, viele haben Geldsorgen und wissen nicht, wie sie über die Runden kommen sollen.
      Da tut eine kleine Unnterstützung gut, denn: Behindert sein, ist eine kostspielige Angelegenheit. 😉

      Einen schönen Abend wünscht, Deine Christine!

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